
Die Betreiber*innen der ausgezeichneten Gebäude sowie Angela Ströter (AGSBM), Ralf Bockstedte (Inklusionsbeirat), Peter Renzel und Eva Koch (Stadt Essen) lächeln in Richtung Kamera. Die Betreiber*innenhalten ihre Signet-Urkunden und Schilder in der Hand.
Signet „Essen ohne Barrieren“ verliehen
Betroffene beurteilen die Barrierefreiheit in Essen
Wie barrierefrei sind Gebäude in unserer Stadt tatsächlich? Menschen mit Behinderung wissen aus eigener Erfahrung, worauf es ankommt. Genau hier setzt das „Signet – Essen ohne Barrieren“ der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e. V. (AGSBM) an.
Am 16. Oktober 2026 hat die AGSBM das Signet an sieben Preisträger mit insgesamt neun Gebäuden beziehungsweise Gebäudebereichen verliehen. Die feierliche Veranstaltung fand im Flusswerk der Neuen Insel gGmbH statt, das an diesem Tag ebenfalls mit einem Signet ausgezeichnet wurde.
Barrierefreiheit aus Sicht der Betroffenen
Das „Signet – Essen ohne Barrieren“ zeichnet Gebäude aus, die für Menschen mit Geh-, Seh-, Hör- und/oder Lernbehinderung weitestgehend barrierefrei zugänglich und nutzbar sind.
Das Besondere dabei: Die Prüfung erfolgt durch ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderung. Sie sind Fachleute in eigener Sache und können aus ihrer persönlichen Erfahrung beurteilen, ob die vorhandenen Lösungen im Alltag tatsächlich praxistauglich sind.
„Auf Wunsch des Betreibers prüfen wir öffentliche Gebäude und Gebäude mit Publikumsverkehr in Essen auf Barrierefreiheit. Gern geben wir Empfehlungen, wie man die Barrierefreiheit in Essener Gebäuden verbessern kann. Das ist unser Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, erklärt Angela Ströter, Vorsitzende der AGSBM.
Neun Auszeichnungen für unterschiedliche Einrichtungen
Im Rahmen der diesjährigen Verleihung wurden folgende Gebäude für folgende Bereiche als barrierefrei ausgezeichnet:
- Aidshilfe – für Menschen mit Geh- und Lernbehinderung
- Grugapark-Therme – Reha und Fitness – für Menschen mit Lernbehinderung
- Grugapark-Therme – Sauna und Wellness – für Menschen mit Lernbehinderung
- Messe Essen – für Menschen mit Gehbehinderung
- Naturheilpraxis ohne Grenzen – für Menschen mit Sehbehinderung
- Flusswerk der Neuen Insel gGmbH – für Menschen mit Geh- und Lernbehinderung
- Rechtsanwaltskanzlei Teigelack, Vollenberg und Fromlowitz – für Menschen mit Gehbehinderung
- Sport- und Bürgerpark Frintrop – Parkanlage – für Menschen mit Geh-, Hör- und Lernbehinderung
- Sport- und Bürgerpark Frintrop – Vereinsheim – für Menschen mit Lernbehinderung
Damit wurden ganz unterschiedliche Orte des öffentlichen Lebens ausgezeichnet – von Gesundheits- und Beratungseinrichtungen über eine Rechtsanwaltskanzlei und eine Event-Location bis hin zu Messe, Parkanlage und Freizeitangeboten.
Was wird bei einer Prüfung berücksichtigt?
Barrierefreiheit bedeutet weit mehr als einen stufenlosen Eingang.
Bei Menschen mit Gehbehinderung werden beispielsweise geeignete Parkmöglichkeiten, Bewegungsflächen, unterfahrbare Tische und barrierefreie Toiletten berücksichtigt.
Für Menschen mit Hörbehinderung können Induktionsanlagen oder technische Voraussetzungen für eine*n Schriftdolmetscher*in von großer Bedeutung sein.
Menschen mit Sehbehinderung benötigen unter anderem tastbare Leitlinien oder taktil erfassbare Informationsschilder.
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten spielt eine verständliche Kommunikation eine wichtige Rolle. Dazu gehört beispielsweise die Verwendung von Leichter Sprache.
Bei der Bewertung wird auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe eingegangen. Wird eine Zielerreichung von mindestens 80 Prozent der relevanten Kriterien erreicht, kann das entsprechende „Signet – Essen ohne Barrieren“ vergeben werden.
„Praxistauglichkeit geht vor Perfektion“
Bei der Arbeit der AGSBM steht nicht die absolute Perfektion im Vordergrund. Entscheidend ist, ob ein Gebäude im Alltag tatsächlich gut genutzt werden kann.
„Unsere Prämisse lautet: Praxistauglichkeit geht vor Perfektion“, betont Angela Ströter. Menschen mit Behinderung, die sich in Essen aufhalten möchten, sollen durch das Signet erfahren, dass sie an dem ausgezeichneten Ort im Wesentlichen zurechtkommen können.
Das Signet soll damit Orientierung geben und gleichzeitig Betreiber*innen motivieren, sich mit der Barrierefreiheit ihrer Einrichtungen auseinanderzusetzen und bestehende Barrieren weiter abzubauen.
Barrierefreiheit in Essen weiter fördern
Die AGSBM möchte die Barrierefreiheit in Essen auch zukünftig aktiv fördern. Geplant sind weitere Prüfungen von Gebäuden, Beratungen von Betreiber*innen und die Verleihung weiterer Signets.
Damit leistet die AGSBM einen praktischen Beitrag zu mehr Teilhabe und Inklusion in Essen und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Interesse an einer Prüfung?
Betreiber*innen öffentlicher Gebäude und von Gebäuden mit Publikumsverkehr, die ihre Einrichtung auf Barrierefreiheit prüfen lassen möchten, können sich an die AGSBM wenden.
Kontakt / Antragstellung
Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V.
I. Weberstr. 28
45127 Essen
Telefon: 0201 / 22 89 39
Fax: 0201 / 20 07 67
E-Mail: info@arge-selbsthilfe.de
Wenn auch Ihr Gebäude barrierefreier werden soll, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Verbesserungen möglich und im Alltag sinnvoll sind.