Organe

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e. V. Sie kommt zweimal pro Jahr zusammen, um die Geschicke der Arbeitsgemeinschaft in die richtigen Bahnen zu lenken.

Zur Mitgliederversammlung gehören die Vertreter*innen aller Mitgliedsvereine. Stimmberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder.

Dabei handelt es sich um Verbände, Vereine und Organisationen, die den Vereinszweck und die Wege seiner Verwirklichung anerkennen und selbst steuerbegünstigt sind. Dabei haben Organisationen mit bis zu 500 eigenen Mitgliedern eine Stimme Mitglieder – größere Organisationen haben zwei Stimmen. Außerdem gibt es fördernde Mitglieder, die uns ideell oder materiell unterstützen.

Sie sind jedoch in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und stimmt über wesentliche Aspekte der Vereinsarbeit ab.